Laut der derzeitigen Informationslage zum Eingetragenen Partnerschafts-Gesetz (EPG) ist eine festliche Zeremonie am Standesamt untersagt.
Eine Ausnahme bilden die Städte Wien, Graz und Salzburg. Diese drei Städte stellen Festräumlichkeiten bzw. besondere Locations zur Verfügung um die feierliche Übergabe der Urkunden zu einem besonderen Moment werden zu lassen.
Die Begründung der Partnerschaft, also die Unterschrift der Partnerschaftsurkunden, läuft in allen neun Bundesländern gleich ab. Jedoch besteht in den oben genannten drei Städten die Möglichkeit, einen Termin für die Übergabe an einer externen Örtlichkeit, in einem feierlichen Rahmen, zu vereinbaren.
Genauere Informationen zu den einzelnen Bundesländern findet Ihr in der Bundesländer-Information auf der linken Seite. Klickt Euch durch!
Sofern alle Vorraussetzungen erfüllt sind und alle notwendigen Dokumente vorliegen, gibt es folgend Möglichkeiten zur Durchführung der Begründung der Partnerschaft:
Eine sofortige Begründung der Partnerschaft in den Amtsräumen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) mit sofortiger Übergabe der Partnerschaftsurkunde
Die Vereinbarung eines Termins für die Begründung der Partnerschaft in einem festlichen Saal eines Amtshauses
Eine sofortige Begründung der Partnerschaft in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde und die Vereinbarung eines Termins für die feierliche Übergabe der Partnerschaftsurkunde an einer externen Örtlichkeit.
Auch wenn die Gesetzeslage es nicht zulässt eine Zeremonie am Standesamt durchzuführen, kann man sehr wohl eine festliche und traumhafte "Verpartnerung" feiern. Passiert dies nicht am Standesamt oder in einem Festsaal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, so kann das rauschende Fest überall dort stattfinden wo Ihr das möchtet.