Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde für Wien, ist die Magistratsabteilung 35.
In Wien gibt es folgende Möglichkeiten zur Durchführung der Begründung der Partnerschaft:
Eine sofortige Begründung der Partnerschaft in den Amtsräumen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) mit sofortiger Übergabe der Partnerschaftsurkunde
Die Vereinbarung eines Termins für die Begründung der Partnerschaft in einem festlichen Saal eines Amtshauses
Eine sofortige Begründung der Partnerschaft in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde und die Vereinbarung eines Termins für die feierliche Übergabe der Partnerschaftsurkunde an einer externen Örtlichkeit.