Die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden für die Steiermark sind die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften.
In der Steiermark gibt es folgende Möglichkeiten zur Durchführung der Begründung der Partnerschaft:
Eine sofortige Begründung der Partnerschaft in den Amtsräumen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) mit sofortiger Übergabe der Partnerschaftsurkunde
Die Vereinbarung eines Termins für die Begründung der Partnerschaft in einem festlichen Saal eines Amtshauses
Ausnahme Graz
Eine sofortige Begründung der Partnerschaft in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde und die Vereinbarung eines Termins für die feierliche Übergabe der Partnerschaftsurkunde an einer externen Örtlichkeit ist möglich
Nach Vereinbarung kann die Urkundenüberreichung auch an folgenden externen Orten erfolgen: