Zeremonie in der Steiermark

Amtsräume & Traumlocations

Die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden für die Steiermark sind die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften.

In der Steiermark gibt es folgende Möglichkeiten zur Durchführung der Begründung der Partnerschaft:

Ausnahme Graz


Eine sofortige Begründung der Partnerschaft in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde und die Vereinbarung eines Termins für die feierliche Übergabe der Partnerschaftsurkunde an einer externen Örtlichkeit ist möglich
Nach Vereinbarung kann die Urkundenüberreichung auch an folgenden externen Orten erfolgen:
Die konkrete Terminvereinbarung erfolgt im Zuge des Ermittlungsverfahrens im BürgerInnenamt.

Kontakt für Informationen:

Joanneum-Veranstaltungs-Management, Tel.: +43/316/8017-9218 bzw. +43/316/8017-9271.