Eingetragene Lebenspartnerschaft – bejegyzett élettársi kapcsolat
Seit dem 1. Juli 2009 ist es gleichgeschlechtlichen Paaren in Ungarn möglich, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen.
Im Großen und Ganzen sind homosexuell Paare, hetero Paaren gesetzlich gleichgestellt.
Laut § 3 des Gesetzes werden fast alle für die Ehe geltenden Regeln übernommen.
Die Ausnahmen sind gesetzlich verankert:
Im gegenseitigen Einverständnis kann die Lebenspartnerschaft von einem Notar geschieden werden
Die Lebenspartner dürfen kein gemeinsames Kind adoptieren, auch nicht das leibliche Kind des Lebenspartners
Die Vorschriften zur menschlichen Reproduktion für Eheleute gelten für eingetragene Lebenspartner nicht
Lebenspartnern ist es nicht erlaubt, bei Eintragung einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen als neuen Nachnamen zu wählen