Die Partner werden nach dem bürgerlichen Gesetzbuch „nahe Personen“ und dürfen einander und im Namen des anderen, in gemeinsamen Angelegenheiten handeln.
Der überlebende Partner ist automatisch erbberechtigt.
Rechte und Pflichten gegenüber Dritten
Sie haben die gemeinsame Pflicht einander zu erhalten und zu unterstützen.
Aussagebefreiung bei Gerichtsverfahren gegen den/die PartnerIn (gilt für leichten Straftaten, Straftaten, Steuern und Abgaben Verwaltung).
Die Partner sind berechtigt, einen Anwalt für einander, als auch ein Rechtsmittel gegen das Urteil zu Gunsten des Verurteilten Partner zu wählen.
Die Partner dürfen an den geschäftlichen Aktivitäten des anderen teilnehmen, es ist aber nicht gestattet den Partner anzustellen.
Ein Partner ist berechtigt, die vom anderen Partner gemietete Wohnung nach dessen Tod unter bestimmten Umständen weiter zu bewohnen.