Die Partner sind verpflichtet einander zu helfen, zu vertrauen und respektvoll miteinander umzugehen
Die Partner haben das Recht auf Unterhalt
Die Partner haben das Recht auf gemeinsamen Besitz und Erwerb von gemeinsamen Eigentum
Erbrecht nach dem verstorbenen Partner
Besuchs- und Informationsrecht in Gesundheitseinrichtungen
Bei der Sozialversicherung oder im Steuerrecht werden die Lebenspartner nach wie vor wie Fremde behandelt; außerdem sind sie nicht offiziell miteinander verwandt.