Personen, die die Absicht haben eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen, müssen mindestens 30 Tage vor der geplanten Eintragung einen Antrag an die Verwaltungsbehörde stellen. Diese prüft dann ob alle Voraussetzungen erfüllt werden und erteilt die Genehmigung.
Dem Gesetz nach dürfen bei der Zeremonie keine Zeugen anwesend sein, sondern nur das Paar und der Standesbeamte.