Schweiz

Namensrecht

Die eingetragene Partnerschaft hat keine Wirkungen auf die Namen der Partner bzw. der Partnerinnen. Um ihre Verbindung zum Ausdruck zu bringen, haben diese jedoch die Möglichkeit, einen Partnerschaftsnamen zu tragen, bei dem beide Familiennamen mit einem Bindestrich verbunden werden. Der Partnerschaftsname kann im Alltag verwendet werden und auf Wunsch auch im Pass eingetragen werden. In zivilstandsamtlichen Dokumenten wird der Partnerschaftsname nicht wiedergegeben.

Ausländische Partner bzw Partnerinnen, welche in der Schweiz wohnen, können mittels Erklärung vor dem Zivilstandsamt ihr nationales Namensrecht wählen.