Die eingetragene Partnerschaft wird am Zivilstandesamt geschlossen bzw.
besiegelt. Der Zivilstandesbeamte beurkundet die Willenserklärung der
beiden Partner und lässt von beiden eine Urkunde unterschreiben. Die
Beurkundung ist öffentlich.
Schritte zur Eintragung:
Beim zuständigen Zivilstandesamt ist ein Gesuch um Eintragung
einzureichen. Die beiden Partner müssen persönlich erscheinen, außer es
kann nachgewiesen werden dass es für sie unzumutbar ist, dann kann auch
eine schriftliche Durchführung des Vorverfahrens bewilligt werden.
Die dazu
benötigten Dokumente sind:
für Schweizerinnen und Schweizer
Wohnsitzausweis
Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
für Ausländerinnen und Ausländer
Wohnsitzausweis
Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern (Das Dokument darf nicht älter
als 6 Monate sein)