Schweiz

Eintragung

Die eingetragene Partnerschaft wird am Zivilstandesamt geschlossen bzw. besiegelt. Der Zivilstandesbeamte beurkundet die Willenserklärung der beiden Partner und lässt von beiden eine Urkunde unterschreiben. Die Beurkundung ist öffentlich.


Schritte zur Eintragung:


Beim zuständigen Zivilstandesamt ist ein Gesuch um Eintragung einzureichen. Die beiden Partner müssen persönlich erscheinen, außer es kann nachgewiesen werden dass es für sie unzumutbar ist, dann kann auch eine schriftliche Durchführung des Vorverfahrens bewilligt werden.

Die dazu benötigten Dokumente sind:

für Schweizerinnen und Schweizer

für Ausländerinnen und Ausländer

Das zuständige Zivilstandesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse vorliegen.