Österreich

Rechte und Pflichten

Rechtswirkunden der Eingetragenen Partnerschaft

Gegenseitige Rechte und Pflichten

Prinzipiell haben eingetragene PartnerInnen die gleichen Rechte als auch Pflichten wie aus einer Zivilehe. Dies umfasst die wechselseitigen Unterhaltspflicht, die Pflicht zur anständigen Begegnung und zum gemeinsamen Wohnen sowie die Pflicht zum Beistand. 

Die Wirkung der EP außerhalb