Prinzipiell haben eingetragene PartnerInnen die gleichen Rechte als auch Pflichten wie aus einer Zivilehe. Dies umfasst die wechselseitigen Unterhaltspflicht, die Pflicht zur anständigen
Begegnung und zum gemeinsamen Wohnen sowie die Pflicht zum Beistand.
Die Wirkung der EP außerhalb
Wohn- und Mietrecht
Mitversicherung (Krankenkasse)
Ausschluss wegen Befangenheit
Aussagebefreiung bei Gerichtsverfahren
Berufsgruppenrechte (z. B. ÄrztInnen,
etc.):
Steuervorteile: z. B. Sonderausgaben, Alleinverdienerabsetzbetrag