Anders als bei der Zivilehe in der die Führung eines Familiennamens lt. §93 ABGB geregelt ist, wird für die Eingetragene Partnerschaft der neue Begriff „Nachname“ geschaffen.
Eingetragene Paare führen daher keinen Familiennamen, sondern einen Nachnamen - und das unabhängig davon, ob sich die Personen für die Führung eines gemeinsamen Namens entscheiden.Wird eine Eingetragene Partnerschaft aufgelöst, so kann man seinen früheren Namen wieder erlangen. Achtung: Im Personenstand ändert sich dadurch nichts. Der Nachname bleibt Nachname und wird nicht wieder zum Familiennamen.
Pro Person belaufen sich die Kosten der Namensänderung auf EUR 39,60.
Der Betrag setzt sich aus der eigentlichen Namensänderung (Vergebührung), aus einem Rechtsmittelverzicht und der Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).