Für gleichgeschlechtliche ausländische Paare, die in Österreich leben,
gelten die Bestimmungen in dem Land, in dem sie leben. Bei Ehepaaren
gelten hingegen die Bestimmungen des Landes, dessen Staatsbürgerschaft
sie haben.
Beispiel Deutschland:
Deutsche Lebenspartner, die in Österreich leben, werden nach
österreichischem Recht behandelt. Aber deutsche Ehepaare, die in
Österreich leben, werden nach deutschem Recht behandelt.
Namensrecht
Bei Ausländische PartnerInnen gilt das Namensrecht des Herkunftslandes. Sie können daher Ihren Familiennamen bei der Eintragung nicht ändern lassen.