Im Gegensatz zur Zivilehe darf die Eingetragene Partnerschaft (EP)
nicht am Standesamt sondern nur in den Amtsräumen der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen werden. Leider gibt es von
Bundesland zu Bundesland Unterschiede.
Während es z.B. in Wien oder Salzburg die Möglichkeit von Trauungssaal
und Zeremonie gibt, ist es in anderen Bundesländern auf einen reinen
Bürokratieakt beschränkt.
Während eine Ehe schon mit dem mündlichen Ja-Wort gültig ist, erlangt
eine Eingetragene Partnerschaft erst mit der Unterschrift beider Partner
Rechtskraft. Darüber hinaus gibt es bei einer Eingetragenen
Partnerschaft keine Trauzeugen.
Der Weg zur Eingetragenen Partnerschaft:
Formular-Dschungel
Die Antragstellung erfolgt
beim Magistrat oder bei der zuständiger Bezirkshauptmannschaft. Die dazu
benötigten Dokumente sind:
Amtlicher Lichtbildausweis
Staatsbürgerschaftsnachweis
Meldezettel
Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (erforderlich wenn nicht im Geburtsort geheiratet wird
Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft benötigen zusätzliche Formulare und Dokumente wie z.B. Bestätigung über Familienstand.
Amtshandlung mit und ohne Zeremonie
Ohne Zeremonie und ohne Trauzeugen, müssen gleichgeschlechtliche Paare bei der Eintragung Ihrer Partnerschaft während der Amtsstunden in der zuständigen Verwaltungsbehörde anwesend sein um Ihre Partnerschaft zu besiegeln. Dies geschieht durch eine Unterschrift beider PartnerInnen und der des bezeugenden Beamten.
Während es die Engstirnigkeit einiger Bundesländer leider nur auf eine Unterschrift in den Amträumen beschränkt, gibt es in anderen Bundesländern die Möglichkeit einer feierlichen Zeremonie in prachtvollen Räumlichkeiten.