Österreich

Eintragung

Im Gegensatz zur Zivilehe darf die Eingetragene Partnerschaft (EP) nicht am Standesamt sondern nur in den Amtsräumen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen werden. Leider gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede.

Während es z.B. in Wien oder Salzburg die Möglichkeit von Trauungssaal und Zeremonie gibt, ist es in anderen Bundesländern auf einen reinen Bürokratieakt beschränkt.
Während eine Ehe schon mit dem mündlichen Ja-Wort gültig ist, erlangt eine Eingetragene Partnerschaft erst mit der Unterschrift beider Partner Rechtskraft. Darüber hinaus gibt es bei einer Eingetragenen Partnerschaft keine Trauzeugen.


Der Weg zur Eingetragenen Partnerschaft:

Formular-Dschungel

Die Antragstellung erfolgt beim Magistrat oder bei der zuständiger Bezirkshauptmannschaft. Die dazu benötigten Dokumente sind:

Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft benötigen zusätzliche Formulare und Dokumente wie z.B. Bestätigung über Familienstand.

Amtshandlung mit und ohne Zeremonie

Ohne Zeremonie und ohne Trauzeugen, müssen gleichgeschlechtliche Paare bei der Eintragung Ihrer Partnerschaft während der Amtsstunden in der zuständigen Verwaltungsbehörde anwesend sein um Ihre Partnerschaft zu besiegeln. Dies geschieht durch eine Unterschrift beider PartnerInnen und der des bezeugenden Beamten.

Während es die Engstirnigkeit einiger Bundesländer leider nur auf eine Unterschrift in den Amträumen beschränkt, gibt es in anderen Bundesländern die Möglichkeit einer feierlichen Zeremonie in prachtvollen Räumlichkeiten.