Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein teilt mit, dass sie durch ein neues Gesetz die gesellschaftliche Diskriminierung der Homosexualität beseitigen wolle, so sollen gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft in kürze registrieren können.
Ein wesentlicher Unterschied zur Zivilehe besteht beim Nachwuchs. Eingetragenen Lebenspartnerschaften werden keine gemeinsamen Kinder erlaubt, weder durch Adoption noch durch fortpflanzungsmedizinische Verfahren.
Sobald das Gesetz durch geht, wird es im gesamten deutsprachigen Raum
die Eingetragene Partnerschaft geben.

Im Moment jedoch gibt es in Liechtenstein noch keine rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. 2002 erarbeitete eine der
drei Parteien Liechtensteins, die Freie Liste, einen derartigen
Gesetzesentwurf, der vom Parlament gebilligt und mit der Bitte um
Kenntnisnahme an die Regierung weitergegeben wurde.