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Frankreich
Rechte und Pflichten
- Mietverträge gelten für beide
- Mitversicherung des Partners bei der Pflichtversicherung
- Ab dem dritten Jahr kann die Einkommenssteuererklärung gemeinsam veranlagt werden
- Eingebrachte und hinzugekommene Güter gehören beiden Partnern zu gleichen Teilen, sofern keine notariell beglaubigte Gütertrennung vorliegt
- Der Arbeitgeber hat gemeinsame Urlaubswünsche des Paares zu berücksichtigen
Die Partner sind zu gegenseitiger Hilfe verpflichtet wobei die Regelung dieser Pflichten für eine individuelle Ausgestaltung offen stehen.