Ein französischer Staatsbürger mit festem Wohnsitz in Frankreich, der sich außerhalb Frankreichs aufhält kann auf dem französischen Konsulat einen PACS eingehen. Dieser unterliegt nicht dem Recht des Gastlandes sondern dem französischen Recht und ist auch später, nach der Rückkehr in Frankreich gültig.
Ob ein Gastland diesen Vertrag als gültig ansieht ist Ermessenssache des Gastlandes.