Anbieterdatenbank

Deutschland
Namensrecht
Bei Begründung der Lebenspartnerschaft wird der
Lebenspartnerschaftsname bestimmt. Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Ein gemeinsamer Name einer der Lebenspartner
- Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird,
kann seinen Geburtsnamen entweder voranstellen oder anfügen
- Bei Beendigung der Lebenspartnerschaft darf der Name behalten oder
der Geburtsname wieder angenommen werden