Eine Stiefkind Adoption ist möglich sofern es sich um das leibliche
Kind des Partners handelt.
Adoption
Schwule als Paar können ein Kind nicht gemeinsam annehmen. Ein schwuler
Mann kann jedoch, wenn er sich mit der Mutter eines nichtehelichen
Kindes über die Annahme des Kindes einig ist, statt der Adoption beim
Vormundschaftsgericht beantragen, das Kind nach dem
Kindschaftsreformgesetz für ehelich zu erklären. Dazu braucht der Mann
weder der Vater des Kindes noch mit der Mutter verheiratet zu sein. Das
Vormundschaftsgericht gibt dem Antrag in der Regel statt, wenn die
Ehelicherklärung dem Wohle des Kindes entspricht; entscheidend ist
insoweit vor allem, ob und inwieweit sich der „Vater“ um das Kind
kümmern kann und will und die Mutter dazu nicht bereit oder in der Lage
ist.
Künstliche Befruchtung
Eine Alternative zur Adoption wäre zumindest bei lesbischen Paaren der
Weg zur Samenbank. Mit einer künstlichen Befruchtung durch den Samen
eines anonymen Spenders können sich so auch lesbische Paare ihren
Kinderwunsch erfüllen. Allerdings sind die rechtlichen Regelungen in den
Bundesländern unterschiedlich.
Während zum Beispiel in Berlin eine lesbische Frau in einer
Partnerschaft relativ einfach einen Arzt finden wird, der bei ihr die
künstliche Befruchtung durchführen wird, ist es in Baden-Württemberg nur
bei heterosexuellen Frauen, die in einer festen Partnerschaft leben,
erlaubt, eine künstliche Befruchtung durchführen. Das Land hält sich in
diesem Punkt an eine Richtlinie der Bundesärztekammer.
In solchen Fällen müssen die Paare entweder für den Zeitraum der
Befruchtung in ein anderes Bundesland gehen, oder die Dinge „selbst in
die Hand nehmen“. Das bedeutet, dass sie einen Spender finden müssen,
der bereit ist, die Befruchtung mit der altmodischen
Becher-Spritze-Methode zu unterstützen.