Deutschland

Kinder

Stiefkinder


Eine Stiefkind Adoption ist möglich sofern es sich um das leibliche Kind des Partners handelt.


Adoption


Schwule als Paar können ein Kind nicht gemeinsam annehmen. Ein schwuler Mann kann jedoch, wenn er sich mit der Mutter eines nichtehelichen Kindes über die Annahme des Kindes einig ist, statt der Adoption beim Vormundschaftsgericht beantragen, das Kind nach dem Kindschaftsreformgesetz für ehelich zu erklären. Dazu braucht der Mann weder der Vater des Kindes noch mit der Mutter verheiratet zu sein. Das Vormundschaftsgericht gibt dem Antrag in der Regel statt, wenn die Ehelicherklärung dem Wohle des Kindes entspricht; entscheidend ist insoweit vor allem, ob und inwieweit sich der „Vater“ um das Kind kümmern kann und will und die Mutter dazu nicht bereit oder in der Lage ist.


Künstliche Befruchtung


Eine Alternative zur Adoption wäre zumindest bei lesbischen Paaren der Weg zur Samenbank. Mit einer künstlichen Befruchtung durch den Samen eines anonymen Spenders können sich so auch lesbische Paare ihren Kinderwunsch erfüllen. Allerdings sind die rechtlichen Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich.

Während zum Beispiel in Berlin eine lesbische Frau in einer Partnerschaft relativ einfach einen Arzt finden wird, der bei ihr die künstliche Befruchtung durchführen wird, ist es in Baden-Württemberg nur bei heterosexuellen Frauen, die in einer festen Partnerschaft leben, erlaubt, eine künstliche Befruchtung durchführen. Das Land hält sich in diesem Punkt an eine Richtlinie der Bundesärztekammer.

In solchen Fällen müssen die Paare entweder für den Zeitraum der Befruchtung in ein anderes Bundesland gehen, oder die Dinge „selbst in die Hand nehmen“. Das bedeutet, dass sie einen Spender finden müssen, der bereit ist, die Befruchtung mit der altmodischen Becher-Spritze-Methode zu unterstützen.