Im Gesetz zur Lebenspartnerschaft wurde den Bundesländern zugestanden,
den Ort der Eintragung selbst zu bestimmen. Abgesehen von zwei Ländern -
nämlich Baden-Württemberg und Thüringen - haben sich die Länder für
das Standesamt als Eintragungsort entschieden. Es besteht die
Möglichkeit Trauzeugen mit einzubeziehen.
Schritte zur Eintragung:
Die Antragstellung erfolgt
beim Magistrat oder zuständiger Bezirkshauptmannschaft. Die dazu
benötigten Dokumente sind:
Amtlicher Lichtbildausweis
Bescheinigung der Meldebehörde
Auszug aus dem Familienbuch oder Geburtsurkunde
Event. Aufenthaltsgenehmigung und ein Nachweis über den
Familienstand der nicht älter als sechs Monate sein darf.
Vermögensstand
Vor einer Eintragung muss der Vermögensstand bestimmt werden. Der Beleg
über diese Vereinbarung ist der zuständigen Behörde vorzulegen. Man kann
drei Arten des Vermögensstands wählen:
1. Ausgleichsgemeinschaft
Bei der Ausgleichsgemeinschaft behält jeder das Vermögen, über das er
zum Zeitpunkt der Partnerschaft verfügt. Von nun an wirtschaftet man
gemeinsam, alle Anschaffungen und Einkünfte gehören beiden zu gleichen
Teilen und werden bei der Trennung durch zwei geteilt. Will man eine
Ausgleichsgemeinschaft eingehen, reicht eine schriftliche Erklärung
darüber aus. Die Ausgleichsgemeinschaft bietet dem finanziell schwächer
gestellten in der Regel den besseren Schutz als die anderen beiden
Möglichkeiten der Vermögensgemeinschaft.
2. Gütertrennung
Bei Güter- oder Vermögenstrennung ist ein notarieller Vertrag
notwendig. Wie der Name bereits sagt, behält jeder der Partner seine vor
und während der Partnerschaft erwirtschafteten Geld- und Sachwerte.
3. Vermögensgemeinschaft
Auch die Güter- oder Vermögensgemeinschaft erfordert ein vom Notar
beglaubigtes Dokument. Im Falle dieser Art des Vermögensstands wird der
Besitz der Partner zusammengelegt und gehört von nun an beiden. Alle
erzielten Einkünfte gehen in eine gemeinsame Kasse. Die Art des
Vermögenstand lässt sich jederzeit ändern – vorausgesetzt dies geschieht
einvernehmlich zwischen den beiden Partnern.