Deutschland

Eintragung

Im Gesetz zur Lebenspartnerschaft wurde den Bundesländern zugestanden, den Ort der Eintragung selbst zu bestimmen. Abgesehen von zwei Ländern - nämlich Baden-Württemberg und Thüringen  - haben sich die Länder für das Standesamt als Eintragungsort entschieden. Es besteht die Möglichkeit Trauzeugen mit einzubeziehen.


Schritte zur Eintragung:

Die Antragstellung erfolgt beim Magistrat oder zuständiger Bezirkshauptmannschaft. Die dazu benötigten Dokumente sind:


Vermögensstand


Vor einer Eintragung muss der Vermögensstand bestimmt werden. Der Beleg über diese Vereinbarung ist der zuständigen Behörde vorzulegen. Man kann drei Arten des Vermögensstands wählen:

1. Ausgleichsgemeinschaft

Bei der Ausgleichsgemeinschaft behält jeder das Vermögen, über das er zum Zeitpunkt der Partnerschaft verfügt. Von nun an wirtschaftet man gemeinsam, alle Anschaffungen und Einkünfte gehören beiden zu gleichen Teilen und werden bei der Trennung durch zwei geteilt. Will man eine Ausgleichsgemeinschaft eingehen, reicht eine schriftliche Erklärung darüber aus. Die Ausgleichsgemeinschaft bietet dem finanziell schwächer gestellten in der Regel den besseren Schutz als die anderen beiden Möglichkeiten der Vermögensgemeinschaft.

2. Gütertrennung

Bei Güter- oder Vermögenstrennung ist ein notarieller Vertrag notwendig. Wie der Name bereits sagt, behält jeder der Partner seine vor und während der Partnerschaft erwirtschafteten Geld- und Sachwerte.

3. Vermögensgemeinschaft

Auch die Güter- oder Vermögensgemeinschaft erfordert ein vom Notar beglaubigtes Dokument. Im Falle dieser Art des Vermögensstands wird der Besitz der Partner zusammengelegt und gehört von nun an beiden. Alle erzielten Einkünfte gehen in eine gemeinsame Kasse. Die Art des Vermögenstand lässt sich jederzeit ändern – vorausgesetzt dies geschieht einvernehmlich zwischen den beiden Partnern.