Finanzielles

Gemeinsame Finanzen & Versicherungen

Der Reis ist vorbereitet, die Blumen bestellt, das Catering aus vielen Angeboten ausgesucht und die Einladungen versandt: Nur die Ungeduld kann einem noch die Wartezeit bis zum finalen JA sehr lange machen, aber die Vorfreude wiegt alles wieder auf.
 
Aber bald ists soweit, und Du kannst Deiner/Deinem Liebsten tief in die Augen schauen und das JA zum gemeinsamen Lebensweg hauchen, singen, jauchzen und....nein, jetzt kommt nicht, ...und wenn Ihr nicht gestorben seid, dann lebet ihr auf ewig. Wieso, ihr habt doch an alles gedacht? Wirklich an alles?

Ein derart wesentlicher Schritt im Leben bedeutet aber auch, wesentliche finanzielle und versicherungstechnische Angelegenheiten zu regeln.

Wenn man beschließt, das Leben miteinander zu verbringen, bringen beide Seiten nicht nur Möbel und Ausstattung mit in die gemeinsame Bleibe, sondern haben meist beide eine Vielzahl an Versicherungsverträgen, welche es gilt, zusammen zu führen, zu adaptieren und/oder zu kündigen.
 
Was einfach aussieht, ist mitunter komplizierter als man sich im ersten Moment denkt. Das fängt schon bei der klassischen Haushaltsversicherung an:

Hier gibt es verschiedenste Möglichkeiten zu kündigen - je nach Vetrag:
 
Ein Monat nach Auszug aus der Wohnung oder spätestens ein Tag vor definitiver Übersiedlung oder ein Monat nach Ummeldung. Achtung: Für manche Versicherungen ist der Meldezettel ein Indiz, aber kein Beweis!
 
Hat man schon länger ein gemeinsames Domizil, so empfiehlt es sich, gerade auf Grund der allzu neuen Rechtslage, die Mitversicherung des Lebenspartners/der Lebenspartnerin im Vertrag zu dokumentieren und auch ggfs. die mitziehenden Kinder.
 
Hier empfiehlt es sich tatsächlich, rechtzeitig ein Gespräch mit einem Profi zu führen.
 
Aus zwei Rechtschutzversicherungen läßt sich ein Vertrag mit den gleichen Rechten für beide PartnerInnen machen - auch hier müssen aber Fristen, Deckungsumfänge und Wartefristen beachtet werden.
 
Viele werden seit längerem laufende Lebensversicherungen haben, wo bei Abschluß ein/e Bezugsberechtigte(r) vermerkt worden ist. Auch dies ist ein Anlass, um entsprechende Änderungen vorzunehmen. Als Tipp: Es ist immer besser, einen konkreten Namen zu vermerken als gesetzliche Erben.
 
Insgesamt ist es also zu empfehlen, die Versicherungsordner durchzusehen auf Adaptierung, Verträge mit Bezugsberechtigungen zu überprüfen respektive Adreßänderungen vorzunehmen.
 
Ob man aus zwei getrennten Bankkonten ein gemeinsames macht, ist Geschmackssache, allerdings ist es nicht wirklich zu empfehlen. Was jedenfalls durchaus eine sinnvolle Alternative zum aufgestellten Sparschwein wäre, ist ein gemeinsames im Haben geführtes Konto, von dem die gemeinschaftlichen Ausgaben bestritten werden, nachdem jeder seinen Anteil zu den gemeinsamen Kosten überwiesen hat.
 
Ob finanzielle Gemeinsamkeit bei allen Verträgen von Vorteil ist, gehört im Einzelfall gemeinsam mit einem Fachmann überprüft.